Rechtliche GrundlagenDas Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25)sieht vor,dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen.BestehteineEinrichtungausmindestensdrei Gruppen, bildendiegewähltenVertreterinnenund Vertreter den Elternausschuss.DieElternvertretungbzw.derElternausschuss wähleneineVertretungundStellvertretung fürdenBezirkselternausschuss.Die BezirkselternausschüsseentsendenMitglieder in den Landeselternausschuss.Welche Rechte haben Eltern?DenElternsindvonderKitaEinzelgespräche mitdempädagogischenPersonalanzubieten. ThemensindderEntwicklungsstandihres Kindes,seinebesonderenInteressenund VorliebenundgeplanteMaßnahmender gezielten Förderung.Darüberhinaussollmindestenszweimal jährlichaufElternversammlungenüberdie EntwicklungderGruppeinformiertsowie GelegenheitzurWahlderElternvertretung gegeben werden.Welche Rechte haben Elternausschüsse?ElternvertretungundElternausschuss vertretendieInteressenderKinderund SorgeberechtigtengegenüberderKitaund derenTräger.SiesindvonderKitazu informierenundanzuhören,bevorwesentliche Entscheidungengetroffenwerden.Diesgilt insbesonderefürgeplanteÄnderungender pädagogischenKonzeptionundihrer Umsetzung,derräumlichenundsächlichen AusstattungundimUmfangderpersonellen Besetzung.DerBezirkselternausschussistvom BezirksamtüberwesentlicheFragender Tagesbetreuungzuinformierenund anzuhören.DerLandeselternausschusswird vonderBehördefürArbeit,Soziales,Familie undIntegrationüberallewesentlichenFragen der Tagesbetreuung informiert und angehört.Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien?Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
Elternvertretung und Elternausschuss
Rechtliche GrundlagenDas Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25)sieht vor,dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen.Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss.DieElternvertretungbzw.derElternausschusswähleneineVertretungundStellvertretungfürdenBezirkselternausschuss.DieBezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss.Welche Rechte haben Eltern?DenElternsindvonderKitaEinzelgesprächemitdempädagogischenPersonalanzubieten.ThemensindderEntwicklungsstandihresKindes,seinebesonderen Interessen und Vorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung.DarüberhinaussollmindestenszweimaljährlichaufElternversammlungenüberdieEntwicklungderGruppeinformiertsowieGelegenheitzurWahlder Elternvertretung gegeben werden.Welche Rechte haben Elternausschüsse?ElternvertretungundElternausschussvertretendieInteressenderKinderundSorgeberechtigtengegenüberderKitaundderenTräger.SiesindvonderKitazu informieren und anzuhören, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung, der räumlichen und sächlichen Ausstattung und im Umfang der personellen Besetzung.DerBezirkselternausschussistvomBezirksamtüberwesentlicheFragenderTagesbetreuungzuinformierenundanzuhören.DerLandeselternausschusswird von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration über alle wesentlichen Fragen der Tagesbetreuung informiert und angehört.Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien?Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
Elternvertretung und Elternausschuss
Rechtliche GrundlagenDas Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25)sieht vor,dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen.Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss.DieElternvertretungbzw.derElternausschusswähleneineVertretungundStellvertretungfür denBezirkselternausschuss.DieBezirkselternausschüsseentsendenMitgliederinden Landeselternausschuss.Welche Rechte haben Eltern?DenElternsindvonderKitaEinzelgesprächemitdempädagogischenPersonalanzubieten. ThemensindderEntwicklungsstandihresKindes,seinebesonderenInteressenundVorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung.DarüberhinaussollmindestenszweimaljährlichaufElternversammlungenüberdie EntwicklungderGruppeinformiertsowieGelegenheitzurWahlderElternvertretunggegeben werden.Welche Rechte haben Elternausschüsse?ElternvertretungundElternausschussvertretendieInteressenderKinderund SorgeberechtigtengegenüberderKitaundderenTräger.SiesindvonderKitazuinformieren undanzuhören,bevorwesentlicheEntscheidungengetroffenwerden.Diesgiltinsbesondere fürgeplanteÄnderungenderpädagogischenKonzeptionundihrerUmsetzung,der räumlichen und sächlichen Ausstattung und im Umfang der personellen Besetzung.DerBezirkselternausschussistvomBezirksamtüberwesentlicheFragenderTagesbetreuung zuinformierenundanzuhören.DerLandeselternausschusswirdvonderBehördefürArbeit, Soziales,FamilieundIntegrationüberallewesentlichenFragenderTagesbetreuung informiert und angehört.Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien?Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.