Rechtliche Grundlagen Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss. Die Elternvertretung bzw. der Elternausschuss wählen eine Vertretung und Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Die Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss. Welche Rechte haben Eltern? Den Eltern sind von der Kita Einzelgespräche mit dem pädagogischen Personal anzubieten. Themen sind der Entwicklungsstand ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Vorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung. Darüber hinaus soll mindestens zweimal jährlich auf Elternversammlungen über die Entwicklung der Gruppe informiert sowie Gelegenheit zur Wahl der Elternvertretung gegeben werden. Welche Rechte haben Elternausschüsse? Elternvertretung und Elternausschuss vertreten die Interessen der Kinder und Sorgeberechtigten gegenüber der Kita und deren Träger. Sie sind von der Kita zu informieren und anzuhören, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung, der räumlichen und sächlichen Ausstattung und im Umfang der personellen Besetzung. Der Bezirkselternausschuss ist vom Bezirksamt über wesentliche Fragen der Tagesbetreuung zu informieren und anzuhören. Der Landeselternausschuss wird von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration über alle wesentlichen Fragen der Tagesbetreuung informiert und angehört. Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien? Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
In den Kitas werden regelmäßig  Elternvertreter*innen gewählt, die Sie auf den Aushängen in den Bereichen finden können
Elternvertretung und Elternausschuss
Rechtliche Grundlagen Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss. Die Elternvertretung bzw. der Elternausschuss wählen eine Vertretung und Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Die Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss. Welche Rechte haben Eltern? Den Eltern sind von der Kita Einzelgespräche mit dem pädagogischen Personal anzubieten. Themen sind der Entwicklungsstand ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Vorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung. Darüber hinaus soll mindestens zweimal jährlich auf Elternversammlungen über die Entwicklung der Gruppe informiert sowie Gelegenheit zur Wahl der Elternvertretung gegeben werden. Welche Rechte haben Elternausschüsse? Elternvertretung und Elternausschuss vertreten die Interessen der Kinder und Sorgeberechtigten gegenüber der Kita und deren Träger. Sie sind von der Kita zu informieren und anzuhören, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung, der räumlichen und sächlichen Ausstattung und im Umfang der personellen Besetzung. Der Bezirkselternausschuss ist vom Bezirksamt über wesentliche Fragen der Tagesbetreuung zu informieren und anzuhören. Der Landeselternausschuss wird von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration über alle wesentlichen Fragen der Tagesbetreuung informiert und angehört. Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien? Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
In den Kitas werden regelmäßig  Elternvertreter*innen gewählt, die Sie auf den Aushängen in den Bereichen finden können
Elternvertretung und Elternausschuss
Rechtliche Grundlagen Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (Paragraphen 23 bis 25) sieht vor, dass die Sorgeberechtigten der Kinder einer Gruppe aus ihrer Mitte eine Elternvertretung und deren Stellvertretung für die Dauer eines Jahres wählen. Besteht eine Einrichtung aus mindestens drei Gruppen, bilden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter den Elternausschuss. Die Elternvertretung bzw. der Elternausschuss wählen eine Vertretung und Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss. Die Bezirkselternausschüsse entsenden Mitglieder in den Landeselternausschuss. Welche Rechte haben Eltern? Den Eltern sind von der Kita Einzelgespräche mit dem pädagogischen Personal anzubieten. Themen sind der Entwicklungsstand ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Vorlieben und geplante Maßnahmen der gezielten Förderung. Darüber hinaus soll mindestens zweimal jährlich auf Elternversammlungen über die Entwicklung der Gruppe informiert sowie Gelegenheit zur Wahl der Elternvertretung gegeben werden. Welche Rechte haben Elternausschüsse? Elternvertretung und Elternausschuss vertreten die Interessen der Kinder und Sorgeberechtigten gegenüber der Kita und deren Träger. Sie sind von der Kita zu informieren und anzuhören, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für geplante Änderungen der pädagogischen Konzeption und ihrer Umsetzung, der räumlichen und sächlichen Ausstattung und im Umfang der personellen Besetzung. Der Bezirkselternausschuss ist vom Bezirksamt über wesentliche Fragen der Tagesbetreuung zu informieren und anzuhören. Der Landeselternausschuss wird von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration über alle wesentlichen Fragen der Tagesbetreuung informiert und angehört. Wie erfahren Sie Näheres über diese Gremien? Unter www.lea-hamburg.de informiert der Landeselternausschuss über seine Aktivitäten und die Arbeit der Bezirkselternausschüsse.
In den Kitas werden regelmäßig  Elternvertreter*innen gewählt, die Sie auf den Aushängen in den Bereichen finden können
Elternvertretung und Elternausschuss